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INFO:
Das Phänomen nennt sich „Stealthing“ und jetzt hat sich erstmals der Bundesgerichtshof damit beschäftigt. Ergebnis: Aus einvernehmlichem Sex kann ein Verbrechen werden, wenn das Kondom gegen den Willen des Partners heimlich weggelassen oder abgezogen wird.
Gerichtsurteil Stealthing: Weglassen des Kondoms kann Vergewaltigung sein